Datenschutz Generator

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Mustertexte

Möchten Sie Ihre Datenschutzerklärung mit Musterdaten vorbefüllen, die Sie später bei sich durch Ihre eigenen Angaben ersetzen können?

ⓘ Durch "Mustertexte" können Sie auf die Eingabe Ihrer persönlichen Daten verzichten. Sie erhalten eine Muster-Datenschutzerklärung. Sie können die Mustertexte nachträglich durch Ihre individuellen Angaben ergänzen

Nutzer der Datenschutzerklärung

Erstellen Sie die Datenschutzerklärung für sich bzw. Ihr Unternehmen oder erstellen Sie es für einen Kunden?

ⓘ Erstellen Sie die Datenschutzerklärung für Ihre eigene Website oder etwa als Agentur oder Webdesigner für einen Kunden?

ⓘ Geben Sie hier die URL der Website ein, für welche Sie die Datenschutzerklärung erstellen möchten (maximale Länge 255 Zeichen).

Online-Shop

Handelt es sich bei der Website, für welche Sie die Datenschutzerklärung erstellen wollen, um einen Online-Shop?

Unternehmensform

Wer ist Betreiber der Website?

Bitte wählen Sie hier aus, wer Betreiber der Website ist.

Anmerkung zur Option "Privatperson": Websites, die ausschließlich "persönlichen oder familiären Zwecken" dienen, benötigen keine Datenschutzerklärung. Die Rechtsprechung ist jedoch zurückhaltend mit der Annahme rein privater Seiten. Schon ein Werbebanner oder ein Affiliate-Link können genügen, um als "kommerziell" zu gelten. Unternehmenswebsites und Shops sind hingegen nie privat.

Auch Blogs dienen wohl in den seltensten Fällen ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken und sollten deshalb über eine Datenschutzerklärung verfügen.

Datenschutz auf einen Blick

Die DSGVO schreibt vor, dass die Datenschutzerklärung “in allgemein verständlicher Form“ über die Datenverarbeitung informieren muss. Aus diesem Grund empfehlen wir die wichtigsten Punkte am Anfang der Erklärung zusammenzufassen.

Aktivieren Sie diesen Punkt, wenn Sie auf Ihrer Website Analyse- bzw. Trackingtools (z. B. Google Analytics, etracker, WordPress Statistik oder Matomo) einsetzen oder wenn Sie Plugins von Drittanbietern (z. B. WordPress Plugins, Facebook, X oder Ähnliches) nutzen.

Die ausführliche Darstellung der einzelnen Tools erfolgt detailliert auf den nächsten Seiten.

Hosting

Hosting der Website

Geben Sie bitte an, bei welchem Hoster bzw. welchen Hostern Sie die Inhalte Ihrer Website hosten.

Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Hier informieren Sie die Besucher der Website über grundlegende datenschutzrechtliche Vorgaben und die verantwortliche Stelle.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die DSGVO schreibt vor, die verantwortliche Stelle in der Datenschutzerklärung zu benennen. Verantwortliche Stelle ist der Betreiber der Website, wie er auch im Impressum benannt ist.

ⓘ Geben Sie hier den vollen Namen bzw. die vollständige Unternehmensbezeichnung des Website-Betreibers sowie die vollständige Anschrift an.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung auf der Website

Das Datenschutzrecht fordert für die Übertragung von Nutzerdaten, z. B. per Kontaktformular, eine Verschlüsselung.

Verschlüsselter Zahlungsverkehr auf der Website

Das Datenschutzrecht fordert für die Übertragung von Zahlungsdaten eine Verschlüsselung.

Datenschutz­beauftragter

Hier informieren Sie die Besucher der Website darüber, ob ein Datenschutz­beauftragter bestellt ist.

Datenerfassung auf der Website

Hier informieren Sie die Besucher über die Datenerfassung, die auf der Website stattfindet.

Hinweis: Sie müssen diesen Punkt grundsätzlich dann auswählen, wenn das Cookie-Einwilligungs-Banner von Usercentrics auf der Website verwendet wird; unabhängig davon, ob der Quellcode für das Banner direkt bei Usercentrics, bei eRecht24 oder bei sonst einem Anbieter erzeugt wurde.

ⓘ Da Complianz lokal auf Ihrem Server eingebunden wird, benötigen Sie keinen AV-Vertrag mit dem Anbieter.

Soziale Medien

Die Gerichte haben entschieden, dass Social-Media-Elemente (z. B. Like und Share Button) abgemahnt werden können, wenn sie ohne Einwilligung des Websitebesuchers eingesetzt werden. Hier informieren Sie die Besucher der Website darüber, ob Social-Media-Elemente (z. B. von Facebook oder Instagram) auf Ihrer Website eingebunden sind.

Achtung: Als Social-Media-Elemente gelten nur aktive Komponenten von Sozialen Medien auf Ihrer Website (z. B. Like-Buttons). Reine Verlinkungen zu Ihrer Social-Media-Präsenz müssen Sie in der Datenschutzerklärung nicht beschreiben. Wenn Sie also beispielsweise nur einen einfachen Facebook-Link auf Ihrer Website haben, müssen Sie Facebook in diesem Abschnitt nicht anklicken.

Analyse-Tools und Werbung

Hier informieren Sie die Besucher darüber, welche Plugins oder Tools Sie für Statistik- oder Werbezwecke auf der Website nutzen.

Der Einsatz der im Folgenden aufgezählten Tools ist laut den Datenschutzbehörden nur mit Einwilligung nutzbar. Hierzu sollten Sie einen geeigneten Einwilligungsmechanismus auf Ihrer Website implementieren. Eine Ausnahme gilt nur für Matomo, das nach Auffassung der Datenschutzbehörden (noch) ohne Einwilligung genutzt werden kann.

ⓘ Bei WP Statistics handelt es sich um ein Plugin für das CMS WordPress.

Newsletterdaten

Hier informieren Sie die Besucher Ihrer Website darüber, ob Sie Newsletter versenden und welchen Anbieter Sie für den Versand nutzen.

ⓘ Ein Newsletterversand ohne Einwilligung an Bestandskunden darf nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erfolgen. Wenn Sie ein solches Verfahren einführen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Plugins und Tools

Hier informieren Sie die Besucher darüber, welche sonstigen Plugins und Tools auf der Website eingebunden sind.

Google Fonts

Stellt der Browser beim Laden Ihrer Website eine Verbindung zur Domain fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com her, dann laden Sie Google Fonts direkt von Google. Sie finden dann in der Regel diese URL im HTML-Quellcode oder in den CSS-Dateien Ihrer Website.

ⓘ Wir empfehlen, Google Fonts lokal auf Ihrem Webspace einzubinden, damit keine Daten an Anbieter übertragen werden.

ⓘ Wenn Sie Google Fonts ausschließlich auf dem eigenen Webspace hosten und von dort aus in die Website einbinden, hat dieser Text-Passus ausschließlich klarstellende Funktion. Sie können somit auch generell auf Angaben zu Google Fonts in der Datenschutzerklärung verzichten.

Wichtig: Die Nutzung von ChatGPT ist datenschutzrechtlich riskant, da unklar ist, was der Anbieter von ChatGPT mit den eingegebenen Daten tut. Wenn Sie keine personenbezogenen Daten in ChatGPT verarbeiten, können Sie auf die vorliegende Datenschutzpassage verzichten. Wenn Sie personenbezogene Daten mit ChatGPT verarbeiten (z. B. Kundendaten), empfehlen wir Ihnen die kostenpflichtige “Business-Version” von ChatGPT zu erwerben und ChatGPT so zu konfigurieren, dass es die eingegebenen Daten nicht zu Trainingszwecken verwendet.

Online Marketing und Partner­programme

Hier informieren Sie die Besucher der Website über die Teilnahme an Partnernetzwerken.

eCommerce & Zahlungs­anbieter

Hier informieren Sie die Besucher über Datenverarbeitung aus Nutzerverträgen sowie Zahlungsanbieter, die Sie auf der Website bzw. im Shop integriert haben.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie hier eine Datenschutzerklärung für Ihre eigene Website erstellen. Für Ihre Verkaufsseite bei elopage benötigen Sie eine eigene Datenschutzerklärung.

Audio- und Videokonferenzen

Hier informieren Sie die Besucher über Konferenz-Tools, die der Websitebetreiber für die Kommunikation mit Kunden, Partnern und Mitarbeitern einsetzt.

Wichtige Hinweise:

Wenn Sie Video- oder Audio-Konferenz-Tools für die Kommunikation mit Kunden, Partnern oder Mitarbeitern nutzen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass hier datenschutzrechtlich vieles noch nicht geklärt ist. Wir empfehlen Ihnen, einen Anbieter aus der EU zu wählen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie einen Anbieter wählen, der ausdrücklich auf Unternehmenskunden ausgerichtet ist (Business-Version). Außerdem sollten Sie einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.

Eigene Dienste

Hier informieren Sie die Besucher über eigene Dienste des Website-Betreibers, welche auf der Website eingebunden sind.

Übersetzung

Für Websites, die mehrsprachig betrieben werden, kann es sich anbieten die generierten Texte auch in der entsprechenden Sprache anzubieten.

Updates and legal protection

Eine rechtskonforme Datenschutzerklärung zu erstellen ist ein wichtiger Schritt zu einer rechtssicheren Website.

Das Problem: Datenschutzerklärungen müssen regelmäßig an technische Entwicklungen, neue Tools auf Ihrer Website, aktuelle Urteile und neue Gesetze angepasst werden. Sichern Sie sich jetzt ab!

Datenschutzerklärung für Social Media Profile

Auch Social Media Profile, wie z. B. Facebook-Seiten oder Instagram-Auftritte, benötigen eine Datenschutzerklärung.

ⓘ z. B. für Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram

Updatezyklus der Datenschutzerklärung
Installation neuer Tools und Dienste

Rechtliche Hinweise und Nutzungs­bedingungen

Unser Datenschutz-Generator erstellt eine Muster-Datenschutzerklärung für Ihre Websites und Kundenprojekte und setzt die bekannten Vorgaben der DSGVO zum aktuellen Zeitpunkt um.

Die Texte wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es handelt sich aber gleichwohl um ein Muster. Da wir Ihre konkrete Website und die dort erfolgende Datenverarbeitung nicht kennen oder überprüfen, können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.

Viele datenschutzrechtliche Fragen können nur für den Einzelfall beantwortet werden. Jede Datenschutzerklärung sollte deshalb nur nach einer individuellen anwaltlichen Prüfung verwendet werden. Generatoren können keine Rechtsfragen prüfen oder Aussagen über die Rechtmäßigkeit der auf den Websites verwendeten Tools, Dienste und Plugins treffen. Der Generator ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten Datenschutzfragen. Weisen Sie als Agentur/ Webdesigner auch Ihre Kunden darauf hin, dass Sie nur einen Mustertext liefern und die finale rechtliche Prüfung im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers liegt.

Aus diesen Gründen müssen wir die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausschließen, wenn diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Die erzeugten Texte unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Die Übernahme dieser Texte durch Wettbewerber ist untersagt.

1. Durchschnittlicher Ticketpreis (€)

Wenn du mehrere Events durchführst oder verschiedene Ticketkategorien anbietest, kannst du hier einen durchschnittlichen Ticketpreis angeben. Am einfachsten nähert man sich diesem Wert, indem man den Ticketumsatz durch die Gesamtteilnehmerzahl eines Geschäftsjahres teilt. Bsp: 1.000.000 € / 25.000 = 40,00 €

2. Verkaufte Tickets (p.a.)

Gib an wie viele Tickets du in den nächsten Jahren pro Jahr verkaufen möchtest.

3. Aktuelle Servicepauschale (€)

I.d.R. wird die Servicepauschale vom Kunden bezahlt. Trage hier die durchschnittliche Servicegebühr je verkauften Ticket ein, die dein Kunde (und ggf. du) bezahlt. Solltest du nicht wissen wie hoch diese ist, kannst du dich gerne direkt an uns wenden. Wir helfen die bei der Ermittlung deiner Gebühren: info@techleads.ai